Kein Geld für blinden Fan Gericht weist Klage gegen 1860 München ab
1.860 Euro: Das war der Betrag, den ein blinder Fußballfan vom TSV 1860 München gefordert hatte. Er hatte geklagt, weil er sich diskriminiert fühlte. Das Gericht hat seine Klage abgewiesen.
Das Münchner Landgericht hat die Klage eines blinden Fußball-Fans abgewiesen. Der Fan wollte den TSV 1860 München auf 1.860 Euro Schmerzensgeld verklagen. Der Hintergrund: Die Begleitperson des Klägers musste – anders als die Begleitpersonen gehbehinderter Menschen – für den Besuch eines Spieles Eintritt zahlen, obwohl der Mann auf Hilfe angewiesen ist. Damit sei er als Sehbehinderter diskriminiert worden, argumentierte der Betroffene – und forderte von den Löwen 1.860 Euro Schadenersatz für einen "emotionalen Schaden". Ein solcher Schaden lag allerdings nach Angaben des Gerichts nicht vor. Der Verein behandle alle Begleitpersonen von Inhabern eines Behindertenausweises gleich. Freikarten für Begleiter würden nur ausgeben, wenn diese bei der Geschäftsstelle des Vereins bestellt würden und das Kontingent noch nicht erschöpft sei.
Nachdem der Fußball-Drittligist die Kosten der Eintrittskarte von 16,50 Euro inzwischen erstattet hatte, reduzierte der Kläger den Betrag auf 1.843,50 Euro.
- Nachrichtenagentur dpa
- Landgericht München I: Pressemitteilung vom 5. November