Prozess nach sechs Jahren Junge ertrinkt beim Rudertraining – Betreuer kommen vor Gericht

Leo war 13, als er im Starnberger See abseits der Gruppe im Einer abtrieb, kenterte und ertrank. Seit Jahren kämpft seine Mutter darum, dass der Fall vor Gericht aufgearbeitet wird. Jetzt gibt es einen Prozesstermin.
Nach dem Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See müssen sich die damaligen Betreuer des Jungen vor Gericht verantworten. Am 21. Juni beginnt der Prozess gegen sie, wie das Amtsgericht Starnberg bestätigte. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung durch Unterlassen.
Was genau am 19. April 2015 geschah, als Leo allein auf dem See unterwegs war, ist bis heute nicht ganz geklärt. Fest steht: Die beiden Trainer hatten damals 20 Kinder unter ihrer Obhut. Gutachten zufolge waren die Wetterverhältnisse mit viel Wind und Wellen schwierig.
Leo, ein 13-jähriger Ruderanfänger, übte ohne Schwimmweste oder Neoprenanzug in einem Einer-Rennboot abseits der Gruppe. Zunächst war er in der Nähe des Stegs unterwegs, die anderen Kinder sahen ihn zuletzt um 18.15 Uhr.
Als sein Vater Leo abholen wollte, bemerkten die anderen sein Fehlen
Erst als sein Vater ihn eine Dreiviertelstunde später abholen wollte, wurde sein Fehlen bemerkt. Kurz nachdem auf Drängen von Leos Vater die Polizei alarmiert wurde, tauchte dann Leos mit Wasser vollgelaufenes Boot auf. Der Junge selbst fehlte.
Eine verzweifelte Suche begann. Unter anderem mit Sonar-Technik versuchten Retter, Leo ausfindig zu machen. Tage später entdeckten Taucher Leos Leiche fast einen halben Kilometer vom Ufer entfernt. Der Junge war im acht Grad kalten Seewasser ertrunken.
Die Eltern fordern seit langem, dass sich die beiden damaligen Betreuer in einem Strafprozess verantworten müssen. Doch der Fall wurde zwischen Gerichten hin und her verwiesen, vor einem Jahr dann ganz eingestellt – gegen Geldauflagen von 50.000 Euro und 12.000 Euro, die die beiden Trainingsleiter an gemeinnützige Einrichtungen zahlen sollten.
Dagegen wehrten sich sowohl die Staatsanwaltschaft München II als auch die Eltern, die als Nebenkläger auftreten. Das Landgericht München II gab ihrer Beschwerde statt, und nun muss sich das Amtsgericht Starnberg erneut mit dem Tod des Jungen befassen.
"Geht nicht um Sühne"
"Uns geht es in einem Prozess in erster Linie nicht um Sühne, sondern um Aufklärung und generelle Prävention", sagte die Mutter des Kindes vergangenes Jahr der "Süddeutschen Zeitung". "Damit sich so ein Unglück im Schul- und Kinderrudern nie wieder ereignet."
Leo hätte im vergangenen Jahr am Münchner Wilhelmsgymnasium sein Abitur gemacht. Seine Mitschüler hielten seit seinem Tod bei jedem Foto für das Jahrbuch auch ein Bild von ihm in die Kamera – als Erinnerung.
- Eigene Recherchen
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- "Süddeutsche Zeitung": "Amtsgericht legt Leos Tod zu den Akten"