Anonyme Spurensicherung Opfern sexueller Gewalt in Bayern soll besser geholfen werden

Die Spurensicherung für Gewaltopfer wird ab November vereinfacht und kann anonym erfolgen. Die Kosten übernehmen dann die gesetzlichen Krankenkassen.
Bayern hat die rechtlichen Voraussetzungen für eine vertrauliche Spurensicherung bei Gewaltopfern geschaffen. Bei Opfern sexueller Übergriffe müssen beispielsweise für die Ermittlungen entsprechende Proben entnommen werden, um etwa die DNA des Täters zu sichern.
Ab dem 1. November können Krankenhäuser, Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren diese Leistung anbieten. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, anonymisiert.
Vertrauliche Spurensicherung in Bayern für Gewaltopfer
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte: "Bayern hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie medizinische Versorgungszentren ab dem 1. November Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung anbieten können."
Menschen nach sexuellen oder körperlichen Übergriffen stünden oft unter Schock, betonte die Ministerin. "Betroffene können sich in dieser Ausnahmesituation nicht immer sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings ist es wichtig, dass Spuren der Tat gesichert werden, da sie später vielleicht in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können." Solche Spuren umfassen unter anderem Spermareste, Rückstände von Blut oder Hautschüppchen.
Gesundheitsministerin fordert Einsatz von Hausärzten
Bisher war die vertrauliche Spurensicherung nur an den Instituten für Rechtsmedizin der LMU München und der Universität Würzburg möglich. Gerlach fordert eine breite Beteiligung, unter anderem von mehr Krankenhäusern und Arztpraxen. Nur so könne sichergestellt werden, dass bei den Opfern schnell und vertraulich Spuren gesichert werden können. "Deshalb erhoffe ich mir eine rege Beteiligung seitens der Krankenhäuser, aber auch seitens der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte", so die Gesundheitsministerin.
Das Untersuchungsmaterial können teilnehmende Einrichtungen ab November anfordern. Die Kosten dafür trägt das Gesundheitsministerium.
Medizinische Einrichtungen, die sich beteiligen möchten, sollen sich an das regional zuständige Institut für Rechtsmedizin wenden. Für Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ist das Institut der LMU München zuständig. Einrichtungen aus Unter-, Mittel- und Oberfranken wenden sich an das Institut der Universität Würzburg.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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