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München

Behandlungsfehler in Bayern: Über 700 Fälle mit teils schweren Folgen


Viele Patienten leiden an Langzeitfolgen
Über 700 Behandlungsfehler in Bayern festgestellt

Von t-online, dpa
30.10.2025Lesedauer: 2 Min.
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Ein Arzthelfer vor einer OP (Symbolbild): Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte sich in jedem Fall an seine Krankenkasse wenden. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)
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Vergessene OP-Materialien im Körper oder Patientenverwechslungen: In Bayern hat der Medizinische Dienst bei einem Drittel der überprüften Behandlungen Fehler entdeckt.

Mehr als 700 Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst Bayern im Jahr 2024 festgestellt. In 2.199 überprüften Fällen wurde in 33,7 Prozent der Begutachtungen eine fehlerhafte Behandlung bestätigt, teilte der Dienst mit. Darunter fallen sowohl Behandlungsfehler mit gesundheitlichen Folgen als auch solche ohne nachweisbaren Schaden.

In 28,3 Prozent der Fälle erlitten die Patienten durch den Fehler tatsächlich einen gesundheitlichen Schaden. In 542 Fällen (24,6 Prozent) konnte ein kausaler Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden nachgewiesen werden. In anderen Fällen blieb dieser unklar oder ließ sich nicht belegen.

Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern, erklärte: "Eine nachhaltige Verbesserung ist nicht erkennbar". Bereits im Jahr zuvor war in 571 Fällen ein Behandlungsfehler ursächlich für einen Schaden gewesen.

Hohe Dunkelziffer erwartet

Die Zahlen gelten nicht als repräsentativ. Fachleute gehen davon aus, dass nur ein Bruchteil der tatsächlichen Behandlungsfehler gemeldet wird. Viele Betroffene vermuteten zwar einen Fehler, verzichteten aber auf eine Meldung – häufig aus Unwissenheit oder Angst vor Konflikten mit den behandelnden Ärzten.

Gutachten entscheidend für Schadenersatz

Wer glaubt, falsch behandelt worden zu sein, kann sich an seine Krankenkasse wenden. Diese entscheidet, ob der Medizinische Dienst ein kostenfreies Gutachten erstellt. Nur mit einem solchen Gutachten haben Betroffene unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert jedoch, dass Geschädigte im Begutachtungsverfahren meist nicht persönlich angehört werden. Entscheidungen fielen oft nach Aktenlage, teilte ein Sprecher mit. Selbst bei nachgewiesenem Fehler warteten viele Betroffene jahrelang auf Entschädigung. Die Stiftung fordert daher einen Härtefallfonds, wie er seit Jahrzehnten politisch angekündigt sei.

Fehler vor allem bei Operationen

Die meisten Behandlungsfehler – 33,4 Prozent – traten 2024 bei Operationen im stationären Bereich auf. Weitere 22,3 Prozent betrafen Fehler in ambulanten Praxen, Medizinischen Versorgungszentren oder in der häuslichen Pflege. Rund 12 Prozent der Fälle ereigneten sich auf Normalstationen in Krankenhäusern.

Besonders schwerwiegende, aber grundsätzlich vermeidbare Fehler – sogenannte "Never Events" – wurden 31-mal registriert. Dazu zählen etwa vergessenes OP-Material im Körper, Patientenverwechslungen oder Operationen an der falschen Körperseite.

Der Medizinische Dienst spricht sich für eine Meldepflicht solcher Fälle aus. Ziel sei es, die Prävention zu stärken, nicht Schuldige zu suchen. Entscheidend sei nicht, wer den Fehler gemacht habe, sondern warum und wie er passiert sei.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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