Angeblich Influencer abgemahnt Heftige Kritik an Münchner Kultband – jetzt spricht der Anwalt

Mehrere Influencer erklären, von der Spider Murphy Gang abgemahnt worden zu sein. Es soll um fünfstellige Beträge gehen. Doch was ist dran an den Behauptungen?
Zahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro sollen Influencer angeblich bezahlen müssen, weil sie insbesondere während des Oktoberfestes in den sozialen Medien die Musik der Spider Murphy Gang für ihre Beiträge verwendet haben. Besonders der Instagram-Account "munchner.gesindel" kritisierte die Münchner Kultband zuletzt heftig und wetterte in einem Post: "Same Shit, different year! Wenn jährlich die Kasse klingelt."
Der Vorwurf des Accounts: Die Spider Murphy Gang mahne Leute ab, um damit Einnahmen zu erzielen, "obwohl die Content Creator die Musik am Leben halten." Es sei schade, dass "sie solche Moves bringen", da sie "für uns alle" eigentlich "die Nummer 1 der Wiesn-Hits" sind. Zwei andere Influencerinnen berichteten auf ihren Accounts, dass sie Abmahnungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro erhalten haben. Selbst private Accounts hätten demnach schon 6.000 Euro bezahlt.
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Doch was ist dran an den Behauptungen und der Kritik? Bei der Crocodile Music Management GmbH aus Gräfelfing bei München, die sich um die Geschicke der Spider Murphy Gang kümmert, möchte man sich zu der Thematik auf Anfrage von t-online nicht äußern. "Wir sind nicht der Rechteinhaber", erklärt Manager Jürgen Thürnau und verweist auf die Roba Music Verlag GmbH in Hamburg.
Oft fehlen Lizenzen für Songs der Spider Murphy Gang
Deren Anwalt, Stephan Mathé, zeigt sich deutlich auskunftsfreudiger. Er bestreitet die auf Social Media erhobenen Vorwürfe stellvertretend für seine Mandantin vehement. So würden überhaupt keine Abmahnungen, sondern vielmehr sogenannte Berechtigungsanfragen versendet. Bedeutet konkret: Wenn die Musik der Spider Murphy Gang gewerblich, etwa für Werbevideos, genutzt wird, frage man bei den Influencern nach, ob eine entsprechende Lizenz dafür eingeholt wurde.
Denn: Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok haben zwei Musikdatenbanken, wie der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erklärt: Eine für private und eine für nicht private, kommerzielle Nutzungen. In den Nutzungsbedingungen der Plattformen werde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für nicht private Videos nur Musik aus der kommerziellen Musikdatenbank verwendet werden darf.
Die bekannten Hits der Spider Murphy Gang – besonders gerne werden laut Mathé die Songs "Skandal im Sperrbezirk" und "Schickeria" verwendet – seien jedoch niemals Teil der kommerziellen Musikdatenbank von Instagram und TikTok gewesen. "Eigentlich ganz einfach. Nur hält sich eben nicht immer jeder daran", sagt der Rechtsanwalt.
Spider Murphy Gang: Keine "Abmahnwelle" gegen Influencer
Die Folge: Influencer, die Werbung schalten oder gewerblich agieren, werden aufgefordert, nachträglich die entsprechende Nutzungsgebühr zu bezahlen. Diese richtet sich hauptsächlich nach der Nutzungsdauer und sei das mildeste Mittel. Von einer förmlichen Abmahnung, die zu zusätzlichen Abmahnkosten für den Nutzer führen würde, sehe man in der Regel ab.
Grundsätzlich werde jede unerlaubte Nutzung verfolgt, sagt Mathé. Also nicht nur während des Oktoberfestes, wobei gerade dann die Lieder der Spider Murphy Gang besonders gerne für Werbung verwendet würden. Zum Beispiel von Dirndl-Herstellern, aber eben auch von professionellen Influencern. Deshalb gebe es zur Wiesn immer etwas mehr Rechtsverletzungen als im Rest des Jahres.
Die derzeitigen Behauptungen und die Rede von einer "Abmahnwelle" sind laut Anwalt Mathé aber "sehr übertrieben". Denn zum einen handle es sich überhaupt nicht um Abmahnungen, sondern um Berechtigungsanfragen, zum anderen würden nur "eindeutig kommerzielle Fälle" verfolgt. Aktuell seien dies "ein paar Dutzend."
Rechtliche Schritte wegen Falschbehauptung werden geprüft
Und Mathé betont: Macht ein Rechtsverletzer glaubhaft, dass es sich um einen Kleinstbetrieb handelt, reduziere man den Zahlungsbetrag und finde eine Lösung. "Wir gehen mit Fingerspitzengefühl vor", erklärt Mathé. Dass Content Creator bis zu 20.000 Euro bezahlen mussten und sogar Privatpersonen abgemahnt wurden, sei "beides falsch".
Tatsächlich habe es einen Fall gegen eine Influencerin gegeben, die in vier ihrer Videos Musik verwendet hatte, ohne die notwendigen Lizenzen dafür zu haben. Der TikTok-Account der Frau habe mehr als 224.000 Follower gehabt. Zudem sei dort die E-Mail-Adresse einer Marketingagentur genannt und auf eine Bar, die den Namen der Content Creatorin trägt, verwiesen worden. Mathé erklärt: "Dies war also ohne jeden Zweifel eine nicht private, kommerzielle Nutzung."
Letztendlich habe die Frau "einen deutlich geringeren Betrag" gezahlt, als die von ihr in einem Video behaupteten fast 20.000 Euro. Derzeit werden laut dem Anwalt rechtliche Schritte gegen ihre Falschbehauptung geprüft. Beteuerungen wie von "muenchner.gesindel", die Verwendung der Songs in Social-Media-Posts sei kostenlose Werbung für die Spider Murphy Gang, seien "reine Schutzbehauptungen". Denn: "Die Songs kennt jeder aus dem Radio. Dafür braucht es keine Werbung."
- Austausch mit Rechtsanwalt Stephan Mathé
- Anfrage an die CROCODILE Music Management GmbH
- Anfrage an die ROBA Music Verlag GmbH
- instagram.com: Beitrag von @munchner.gesindel
- instagram.com: Beitrag von @toniii_sophie
- tiktok.com: Beitrag von vendewa