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München

Prozess in München: Kickboxer wegen Mordes lebenslänglich verurteilt


Urteil vor dem Münchner Landgericht
Mord an Drogendealer: Lebenslange Haftstrafe für Kickboxer

Von t-online, SK

09.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Ein größerer Marihuana-Fund (Symbolbild):Vergrößern des Bildes
Marihuana in einer Tüte (Symbolbild): Weil ein Kickboxer seine Marihuana-Bestellung ohne zu bezahlen mitnehmen wollte, erschoss er seinen Drogendealer. (Quelle: IMAGO / Funke Foto Services)
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Ein Mann kommt im Juni 2024 für einen Drogendeal nach München. Bei der Übergabe kommt es zum Streit, der Dealer wird erschossen. Das Gericht verurteilt ihn lebenslänglich.

Weil der angeklagte Kickboxer Ihab L. seine Drogen nicht bezahlen wollte, schoss er seinem Dealer in den Oberkörper. Vor dem Landgericht München I rechtfertigte er seine Tat mit Notwehr. Doch das Gericht sieht das anders. Ihm soll es darum gegangen sein, mit dem Marihuana zu flüchten, ohne es bezahlen zu müssen. Das Schwurgericht hat den 22-jährigen Ihab L. deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Im Juni 2024 ist der Kickboxer aus Hessen nach München gefahren. In Milbertshofen wollte der 22-Jährige drei Kilo Marihuana für 15.000 Euro kaufen. Mit dabei hatte der Angeklagte eine Pistole. Als Ihab L. nach der Übergabe ohne zu bezahlen mit den Drogen wegfahren wollte, kam es zum Streit, bei dem beide Männer Pfefferspray einsetzten. Als der 24-jährige Drogendealer den Angeklagten daran hindern wollte, mit seinem Auto zu fliehen, schoss Ihab L. ihm in den Oberkörper und raste davon. Der 24-Jährige verblutete.

Richter ist von Mord am Drogendealer überzeugt

Für Richter Norbert Riedmann waren unterschiedliche Einlassungen des Angeklagten zum Tathergang unglaubwürdig. Riedmann ist überzeugt, dass Ihab L. mit einem Tötungsvorsatz auf seinen Drogendealer geschossen hat. Seine Tat könne nicht mit Notwehr gerechtfertigt werden. Ihm sei es darum gegangen, mit dem Marihuana zu flüchten, ohne dafür bezahlen zu müssen. Dadurch sah der Richter die beiden Mordmerkmale Habgier und Ermöglichung einer anderen Straftat als erfüllt.

Deshalb hat das Landgericht München I den Angeklagten Ihab L. am 8. Oktober wegen Mordes, Raubs mit Todesfolge, bewaffnetem Handeltreibens mit Cannabis und wegen des Besitzes und Führens einer halbautomatischen Schusswaffe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung vom 08.10.2025 zum Verfahren gegen Ihab L. wegen des Verdachts des Mordes (Urteil)
  • merkur.de: "War keine Notwehr": Kickboxer muss nach Mord in Münchner Wohngebiet lebenslang hinter Gitter
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