Laufende Verträge Russisches Konsulat in München verschlingt Hunderttausende Euro

Trotz geschlossener Vertretung entstehen jährlich 330.000 Euro an Kosten für das frühere russische Generalkonsulat in München. Ein Abkommen von 2006 bindet den Bund – und lässt wenig Spielraum.
Die Bundesregierung zahlt seit 2006 jährlich 330.000 Euro für das ehemalige russische Generalkonsulat in der Maria-Theresia-Straße 17 in München. Das geht aus dem Bundeshaushaltsgesetz hervor. Aufgrund des russischen Angriffskriegs wurden sämtliche russische Vertretungen in Deutschland geschlossen. Dementsprechend wird das Gebäude für unbestimmte Zeit nicht genutzt. Grund ist ein Abkommen zwischen Deutschland und Russland aus dem Jahr 2006. Danach darf die Immobilie auch nicht anderweitig vermietet werden.
Hohe Kosten für leer stehendes Gebäude
Die Liegenschaft, unweit der Isar und nur einen Steinwurf vom Englischen Garten entfernt, wirkt verlassen. Das Gebäude steht hinter einem hohen Stahlzaun – das eiserne Tor ist geschlossen und das seit Anfang 2024. Doch die ungenutzte Immobilie belastet weiterhin den Bundeshaushalt.
Embed
Ein Vertrag mit langer Laufzeit
Im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 7, Seite 277, sind die Details des Abkommens nachzulesen: Die Bundesrepublik stellt der russischen Seite je eine Liegenschaft in Frankfurt am Main und München zur Nutzung als Generalkonsulat zur Verfügung – für den symbolischen Mietpreis von einem Euro jährlich und für die Dauer von 99 Jahren. Im Gegenzug darf Deutschland eine Residenz in Moskau nutzen, ebenfalls für einen symbolischen Betrag: einen Rubel pro Jahr.
An der rechtlichen Bindung hat sich seither nichts geändert. Auf Anfrage von t-online erklärt das Auswärtige Amt: "Die Verpflichtungen aus dem Abkommen bestehen unabhängig von der Schließung der russischen Generalkonsulate fort". Die Liegenschaft in München sei ausschließlich für diesen Zweck vorgesehen – eine anderweitige Nutzung oder Untervermietung sei ausgeschlossen.
Keine Nutzung, keine Alternative
Trotz der ausbleibenden diplomatischen Aktivität ist eine Umwidmung des Gebäudes aktuell und auch in Zukunft nicht möglich. Die Besitzerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bestätigt: Es sei nicht geplant, die Immobilie anderweitig zu verwenden.
Doch auch das leer stehende Haus verursacht offenbar hohe Kosten. Die jährlichen 330.000 Euro deckten die vertraglich vereinbarte "Nutzungsentschädigung", so die BImA. Auf Nachfrage von t-online – wofür genau die Gelder ausgegeben würden, kam die Antwort: Angaben zu Vertragsinhalten zwischen BlmA und russischer Föderation wolle die Anstalt nicht machen.
- dserver.bundestag.de: Haushaltsgesetz 2025
- Presseanfrage an die Bundesanstalt für Immobilien vom 17. September 2025
- Presseanfrage an das Auswärtige Amt vom 29. August 2025