Geldstrafe oder Freiheitsstrafe? Strafverteidiger klärt auf: Diese Wiesn-Delikte werden teuer

Am Wochenende hat das Oktoberfest begonnen. Bei all der Gaudi gibt es aber auch Schattenseiten. Ein Strafverteidiger erklärt, wann es richtig teuer auf der Wiesn wird.
Das Oktoberfest feiert dieses Jahr sein 190. Jubiläum. Die Theresienwiese verwandelt sich dann zum weltweit größten Volksfest. Doch für manche endet der Wiesn-Besuch weniger schön. Im schlimmsten Fall sitzen sie Monate später vor Gericht. Im Gespräch mit t-online verrät der Münchner Strafverteidiger Peter Pospisil, welche Delikte besonders teuer werden.
Der wohl bekannteste und zugleich ekligste Ort auf der Wiesn ist der sogenannte Kotzhügel. Jedes Jahr machen sich viele betrunkene Oktoberfestbesucher dort breit, wenn sie zu viel getrunken haben. Wer sich hier übergibt, der begeht allerdings eine Ordnungswidrigkeit. Das kostet laut Anwalt 100 Euro. Das Gleiche gilt für das öffentliche Urinieren. Auch das wird mit einer Geldstrafe von 100 Euro geahndet.
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Sexueller Übergriff oder Diebstahl auf dem "Kotzhügel"
Oft nutzen auch Diebe den Zustand ihrer unzurechnungsfähigen und wenig wehrhaften Opfer aus. Viele hätten sich auf den "Kotzhügel" spezialisiert, um dort Handys zu stehlen. Ein Vergehen, das das Münchner Amtsgericht hart ahndet – mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Diese Strafe solle vor allem als Abschreckung dienen. "Das hat mich früher ernährt", sagt Strafverteidiger Pospisil, der seit den härteren Strafen einen Rückgang bei Handydiebstählen beobachtet und seither weniger dieser Delikte verteidigt.
Laut dem Strafverteidiger kommt es jedoch auch vor, dass "Schlafende betatscht werden". Ebenfalls eine Straftat, die das Gericht besonders hoch ahnde, wenn der Person dabei in ihren Intimbereich gegriffen werde. Das gelte dann als sexueller Übergriff und werde mit einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren geahndet. Bei Ersttätern sei diese zur Bewährung ausgesetzt.
Mehrere Tausend Euro für einen "Klaps auf den Po"
Auch ein "Klaps auf den Po" wird teuer. Wo es vor zehn Jahren eine Watschn gegeben hätte, gibt es heute eine Geldstrafe. Je nach Gehalt kann das teuer werden. Bei 50 Tagessätzen können das nach Angaben von Pospisil schon mal Beträge in Höhe von 3.000 Euro werden.
Ähnlich ist es beim Upskirting, dem heimlichen Fotografieren oder Filmen unter den Rock. Hier sei die Strafe abhängig von der Anzahl der Fotos. Bei einem Bild und ohne Vorstrafe liege man laut Anwalt zwischen 40 und 50 Tagessätzen.
- Telefonat mit Strafverteidiger Peter Pospisil am 19. September 2025