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München

Landgericht München I: Mann wegen 46-fachen Kindesmissbrauchs angeklagt


Anklage wegen 46 Fälle
28-Jähriger wegen jahrelangem Kindesmissbrauchs angeklagt

Von t-online
Aktualisiert am 09.09.2025Lesedauer: 1 Min.
Das Landgericht München I (Synbolbild): Hier muss der mutmaßliche Täter aktuell verantworten.Vergrößern des Bildes
Das Landgericht München I (Symbolbild): Hier muss sich der mutmaßliche Täter verantworten. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler/imago-images-bilder)
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Ein 28-Jähriger soll sein Opfer über eine Telefon-App kennengelernt haben. Das Mädchen war zwölf, er 26. Die Familie soll alles gewusst haben.

Ein 28-jähriger Mann steht vor dem Landgericht München I wegen 46 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Laut Anklageschrift soll der Mann über 14 Monate hinweg ein zwölfjähriges Mädchen missbraucht haben, wie "tz" und "Süddeutsche Zeitung" berichten.

Die beiden lernten sich demnach im Frühjahr 2023 über eine Telefon-Chat-App kennen. Nach stundenlangen Gesprächen trafen sie sich erstmals am Giesinger Bahnhof. Der Angeklagte war dafür eigens aus Baden-Württemberg angereist. Der erste sexuelle Missbrauch soll auf der Ladefläche eines Transporters stattgefunden haben.

Angeklagter komplett ins familiäre Umfeld integriert

Der Angeklagte wurde vollständig in das familiäre Umfeld integriert, wie die "Süddeutsche Zeitung" in ihrem Bericht schreibt. Er übernachtete demnach in der Wohnung der alleinerziehenden Mutter und verbrachte sogar die Weihnachtsfeiertage bei der Familie. Das Mädchen schenkte ihm den Berichten zufolge eine Jacke, die Mutter ein Parfüm.

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass ihm die Strafbarkeit bewusst gewesen sei. Er habe das Kind aber als "junge Frau" wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das Mädchen sogar in einem Krankenhaus zum Sex gedrängt zu haben.

Das Opfer musste wegen psychischer Belastungen in einer Klinik behandelt werden. Die "Beziehung" endete erst im April 2024. Der Angeklagte schilderte eine schwere Kindheit mit Heimaufenthalten. "Ich kann nicht allein sein", sagte er vor Gericht. Auch gegen die Mutter des Kindess soll laut Informationen der "Süddeutschen Zeitung" ein Verfahren laufen. Die Jugendschutzkammer will bereits am Freitag das Urteil verkünden.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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