Einsatz in Schwabing-Freimann SEK stürmt Wohnung in Schwabing – Warnschüsse

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in München fallen am Mittwochmorgen mehrere Warnschüsse. Hintergrund des Einsatzes ist ein versuchtes Tötungsdelikt.
Die Polizei hat am Mittwochmorgen bei einer Wohnungsdurchsuchung in München mehrere Warnschüsse abgegeben. Grund sei eine Gefahrenlage beim Betreten der Wohnung gewesen, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Bei dem Einsatz sei niemand verletzt worden.
Die Beamten nahmen einen 52-jährigen Mann fest. Er soll die Beamten bedroht haben. Gegen den 52-Jährigen wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Er kam im Anschluss an die Polizeimaßnahmen wieder auf freien Fuß. Ob die Warnschüsse notwendig waren, untersuchen nun laut Polizei Ermittler des Landeskriminalamts. Neben dem 52-Jährigen hätten sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch mehrere Familienangehörige in der Wohnung befunden. Ob es noch weitere Tatverdächtige gibt, war zunächst nicht bekannt.
Mindestens eine andere Wohnung wurde den Angaben zufolge ebenfalls durchsucht. Details nannte die Polizei nicht, um den Ermittlungen nicht vorzugreifen.
Auseinandersetzung zweier Gruppen
Spezialeinsatzkräfte führten die Durchsuchung wegen Ermittlungen zu einem versuchten Tötungsdelikt durch. Der Einsatz steht demnach in Verbindung mit einem Vorfall vom Dienstag der vorigen Woche.
Im Stadtteil Schwabing-Freimann war es an jenem Tag gegen 19.10 Uhr zwischen zwei Gruppen mit rund 30 Personen im Bereich der Max-Bill-Straße zu einem Streit gekommen. Dabei erlitten zwei 19-jährige Münchner Verletzungen und mussten in Kliniken behandelt werden. Einer der beiden Verletzten hatte eine stark blutende Wunde.
Die Ermittler stellten eine bei der Auseinandersetzung verwendete Machete sicher. Mehrere Beteiligte waren noch vor dem Eintreffen der Polizei geflüchtet. Bereits im Vorfeld hatte zwischen beiden Parteien laut Polizei ein Konflikt bestanden.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums München vom 22.08.2025
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