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München

München: Restaurant erhält Schadenersatz für geplatzte Firmenfeier I Urteil


Reserviert, aber nicht erschienen
Geplatzte Firmenfeier: Restaurant erhält Schadenersatz

Von t-online
09.12.2024Lesedauer: 1 Min.
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Ein Schild mit der Aufschrift "Firmenfeier" (Symbolbild): Alles war angerichtet für einen Abend in einem Restaurant, doch daraus wurde nichts. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)
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Unangekündigter Ausfall: Ein Edelrestaurant verklagte eine Firma wegen hoher Kosten für die Vorbereitung des Abends.

Ein Unternehmen aus dem Landkreis München hat eine teure Lektion erteilt bekommen: Wer eine Reservierung für eine Weihnachtsfeier nicht wahrnimmt, muss Schadensersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht München laut einer Pressemitteilung des Gerichts vom Montag.

Der Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, liegt bereits ein Jahr zurück: Die Firma hatte demnach für den 8. Dezember 2023 ein festes Menü in einem gehobenen Münchener Restaurant für 15 Gäste à 125 Euro pro Person, zuzüglich Getränken, reserviert. Die edlen Speisen sowie der Tisch waren vorbereitet. Doch niemand erschien zur Feier und auch eine Absage erfolgte nicht. Das Restaurant blieb auf den Kosten sitzen.

Urteil: Keine Erklärung für Nichterscheinen

Das Gericht urteilte zugunsten des Restaurants und sprach diesem 2.508,64 Euro als Schadensersatz zu. "Zwischen den Parteien kam ein Bewirtungsvertrag mit dem in der Klage geschilderten Inhalt zustande", erklärte das Gericht laut Mitteilung. Weiter hieß es, dass die Firma durch Nichterscheinen die Leistung des Restaurants unmöglich gemacht habe und somit schadensersatzpflichtig sei.

In seiner Begründung führte das Gericht zudem aus, dass die Firma keine Erklärung dazu abgab, warum der Termin nicht wahrgenommen wurde. Der Schaden sei hingegen plausibel dargelegt worden, insbesondere da die vorbereiteten Speisen nicht mehr anderweitig verwendet werden konnten. Auch der entgangene Getränkeumsatz spielte laut Gericht bei der Schadenschätzung eine Rolle.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Amtsgerichts München vom 9.12.2024 per E-Mail
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